Taxitarif Rhein-Neckar-Kreis
Die Taxitarifverordnung für den Rhein-Neckar-Kreis wird durch eine offizielle Rechtsverordnung des Landkreises festgelegt und basiert auf Grundpreis, Kilometer- und Zeitpreisen, wobei die genauen Tarife je nach Taxiunternehmen und Fahrtart (Anfahrt, Zielfahrt, Großraumfahrzeug) variieren; beispielsweise gibt es unterschiedliche Tarife für Fahrten innerhalb des Landkreises im Vergleich zu Fahrten in die Nachbarstadt Mannheim, aber generell gelten die offiziellen Preise, die auf den Taxameter eingestellt sind und oft einen Grundpreis (z.B. 3,80€), Kilometerpreise (z.B. 2,40€/km) und einen Stundensatz für Wartezeiten (ca. 37€/Std.) umfassen.
Zentrale Elemente des Taxitarifs im Rhein-Neckar-Kreis:
- Grundpreis: Eine einmalige Gebühr bei Fahrtbeginn, z.B. 3,80 € für Pkw bis 4 Personen.
- Kilometerpreis: Je nach Fahrtart und Fahrzeuggröße (normal/Großraum) gestaffelt, z.B. 2,40 €/km für eine Zielfahrt mit bis zu 4 Personen.
- Zeitpreis (Wartezeit): Für Wartezeiten, Stau oder Stillstand, umgerechnet in einen Stundensatz, z.B. 37,00 €/Stunde (0,10 € je ca. 9,7 Sek.).
- Großraumzuschlag: Ein Aufpreis für Fahrzeuge mit mehr als 4 (oft 5) Fahrgästen, z.B. ein fester Betrag oder ein höherer Kilometerpreis.